Zweieinhalb Jahre nach der Wahl gibt der verhinderte Gemeindevertreter Dr. Bernd Brauer auf. Seine Klage gegen die Gemeindevertretung zog er zurück, weil er sie zu verlieren drohte. Woltersdorf wird auch weiterhin auf einen 18. Abgeordneten verzichten müssen.

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Quelle: Ministerium der Justiz Brandenburg)Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Quelle: Ministerium der Justiz Brandenburg)

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Quelle: Ministerium der Justiz Brandenburg)

Seit 2008 prozessierte Dr. Bernd Brauer (parteilos) gegen die  Gemeindevertretung Woltersdorf. Letzten Donnerstag trafen sich beide  Parteien vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt  (Oder). Eine Entscheidung  gab es nicht. Denn der Richter, so Dr. Brauer, habe zu erkennen  gegeben, dass er  gegen ihn entscheiden werde. Daraufhin zog er seine  Klage gegen die  Gemeindevertretung zurück. Aus Kostengründen, wie er  sagt.

Dr. Brauer wurde 2008 mit 717 Stimmen (6,7 Prozent) in die  Gemeindevertretung Woltersdorfs gewählt. Mehr Stimmen erhielt nur Prof.  Dr. Eva Böhm, die Vorsitzende der Linken. Nach der erfolgreichen Wahl  hätte er wie alle anderen 17 Vertreter binnen einer Woche schriftlich  die Wahl annehmen müssen. So regelt es § 51 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.

Ja,  er hätte sogar gar nichts machen brauchen, denn weiter heißt es: “Gibt  der gewählte Bewerber bis zum Ablauf der  gesetzten Frist keine  Erklärung ab, so gilt die Wahl mit Beginn des  folgenden Tages als  angenommen.”

Dr. Bernd Brauer aber versagte beim zweiten Schritt.  “Unter dem Eindruck des gerade vorangegangenen Gesprächs mit der  Wahlleiterin unterschrieb ich, erinnerte mich, dass ich noch ein Kreuz  setzen musste und setzte es versehentlich bei: ‘Ich nehme die Wahl nicht  an’”, so Dr. Brauer.

Als das Wahlergebnis verkündet wurde, will er erst davon erfahren  haben, das sein Sitz nicht vergeben wurde. Er hatte auch keinen  Ersatzkandidaten. Das Kommunalwahlgesetz spricht sich dazu recht  eindeutig aus: “Eine Ablehnung kann nicht widerrufen werden.” Darauf  berief sich auch die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. Und dieser  Sichtweise schloss sich der Richter an.

Dr. Brauer argumentiert,  sein Kreuz an der falschen Stelle sei ein “Erklärungsirrtum”. Er habe  die Wahl ja annehmen wollen. Ein Erklärungsirrtum würde es ihm  ermöglichen, die Entscheidung anzufechten. Doch ausdrücklich eingeräumt  wird diese Möglichkeit nur im Bürgerlichen  Gesetzbuch. Nicht im  Öffentlichen Recht, das bei der Klage gegen Verwaltungsorgane zur  Anwendung kommt.

Unklar ist, welche Folgen ein Urteil des Gerichts gehabt hätte. Die  Hälfte der Wahlperiode ist bereits vorbei. Der Richter, so Dr. Brauer,  “argumentierte, dass meine Klage keinen Erfolg haben kann,  denn dann  wären alle vorherigen Beschlüsse der Gemeindevertretung  anfechtbar.”  Auch seinen Vorschlag, alle bisherigen Entscheidungen mit einer  zusätzlichen Stimme “Enthaltung” zu werten, hätte der Richter nicht  aufgegriffen.

In der Woltersdorfer Verwaltung herrscht Erleichterung ob des  Ausgangs. Dr. Brauer schreibt derweil an die Fraktionen im  brandenburgischen Landtag. Sie mögen eine Änderung des  Kommunalwahlgesetzes in Erwägung ziehen, damit solche Entscheidungen  umkehrbar würden. Er ist der Ansicht, dass seine Wähler “bei der  nächsten Wahl ins Lager der Nichtwähler wechseln oder möglicherweise von  radikalen Parteien eingefangen werden” könnten.

Jetzt hat er zweieinhalb Jahre Zeit bis zur nächsten Gemeindevertreterwahl 2013.


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