Dr. Bernd Brauer gibt auf
Zweieinhalb Jahre nach der Wahl gibt der verhinderte Gemeindevertreter Dr. Bernd Brauer auf. Seine Klage gegen die Gemeindevertretung zog er zurück, weil er sie zu verlieren drohte. Woltersdorf wird auch weiterhin auf einen 18. Abgeordneten verzichten müssen.
Seit 2008 prozessierte Dr. Bernd Brauer (parteilos) gegen die Gemeindevertretung Woltersdorf. Letzten Donnerstag trafen sich beide Parteien vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Eine Entscheidung gab es nicht. Denn der Richter, so Dr. Brauer, habe zu erkennen gegeben, dass er gegen ihn entscheiden werde. Daraufhin zog er seine Klage gegen die Gemeindevertretung zurück. Aus Kostengründen, wie er sagt.
Dr. Brauer wurde 2008 mit 717 Stimmen (6,7 Prozent) in die Gemeindevertretung Woltersdorfs gewählt. Mehr Stimmen erhielt nur Prof. Dr. Eva Böhm, die Vorsitzende der Linken. Nach der erfolgreichen Wahl hätte er wie alle anderen 17 Vertreter binnen einer Woche schriftlich die Wahl annehmen müssen. So regelt es § 51 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.
Ja, er hätte sogar gar nichts machen brauchen, denn weiter heißt es: “Gibt der gewählte Bewerber bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl mit Beginn des folgenden Tages als angenommen.”
Dr. Bernd Brauer aber versagte beim zweiten Schritt. “Unter dem Eindruck des gerade vorangegangenen Gesprächs mit der Wahlleiterin unterschrieb ich, erinnerte mich, dass ich noch ein Kreuz setzen musste und setzte es versehentlich bei: ‘Ich nehme die Wahl nicht an’”, so Dr. Brauer.
Als das Wahlergebnis verkündet wurde, will er erst davon erfahren haben, das sein Sitz nicht vergeben wurde. Er hatte auch keinen Ersatzkandidaten. Das Kommunalwahlgesetz spricht sich dazu recht eindeutig aus: “Eine Ablehnung kann nicht widerrufen werden.” Darauf berief sich auch die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. Und dieser Sichtweise schloss sich der Richter an.
Dr. Brauer argumentiert, sein Kreuz an der falschen Stelle sei ein “Erklärungsirrtum”. Er habe die Wahl ja annehmen wollen. Ein Erklärungsirrtum würde es ihm ermöglichen, die Entscheidung anzufechten. Doch ausdrücklich eingeräumt wird diese Möglichkeit nur im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nicht im Öffentlichen Recht, das bei der Klage gegen Verwaltungsorgane zur Anwendung kommt.
Unklar ist, welche Folgen ein Urteil des Gerichts gehabt hätte. Die Hälfte der Wahlperiode ist bereits vorbei. Der Richter, so Dr. Brauer, “argumentierte, dass meine Klage keinen Erfolg haben kann, denn dann wären alle vorherigen Beschlüsse der Gemeindevertretung anfechtbar.” Auch seinen Vorschlag, alle bisherigen Entscheidungen mit einer zusätzlichen Stimme “Enthaltung” zu werten, hätte der Richter nicht aufgegriffen.
In der Woltersdorfer Verwaltung herrscht Erleichterung ob des Ausgangs. Dr. Brauer schreibt derweil an die Fraktionen im brandenburgischen Landtag. Sie mögen eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes in Erwägung ziehen, damit solche Entscheidungen umkehrbar würden. Er ist der Ansicht, dass seine Wähler “bei der nächsten Wahl ins Lager der Nichtwähler wechseln oder möglicherweise von radikalen Parteien eingefangen werden” könnten.
Jetzt hat er zweieinhalb Jahre Zeit bis zur nächsten Gemeindevertreterwahl 2013.
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